Termine

Motorsägengrundkurs

 

Arbeiten am liegenden Holz

 

Die Motorsägenkurse finden jeweils

Mi.  von 18:00 - 21:30  Theorie

und Samstags von 10:00 - 13:30 Praxis

statt.

 

Termine :

 

 

31.01. und 03.02. 2024

07.02. und 10.02. 2024

21.02. und 24.02. 2024

28.02. und 02.03. 2024
 

 

Pro Kurs sind nur 8 Plätze, Anmeldungen werden nach Meldeingang berücksichtigt.

 

 

 

Verbindliche Anmeldung per Mail oder persönlich in unserem Laden, zu den Öffnungszeiten.

Der Instruktor

Der Instruktor für unsere Motorsägenkurse, bin ich als Geschäftsteilhaber selbst

(Gerd Hillabrand)

Meine Kenntnisse habe ich in jahrelanger Arbeit, in einer Motorsägenwerkstatt, einer großen Kommune, erworben und habe im Jahr 2004, den Instruktorenlehrgang für das arbeiten mit der Motorsäge, in der Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik in Diemelstadt (Hessenforst), besucht und mit Erfolg die Prüfung abgelegt.

Ich war viele Jahre als Ausbilder bei Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren im Einsatz.

Anforderungen an Teilnehmer eines Motorsägenkurses

Bei den praktischen Teilen eines Motorsägenkurs, ist eine vollständige und funktionstüchtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.

Diese kann beim Kursanbieter bezogen werden. ( Lieferzeiten beachten )

 

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) besteht aus:

 

- Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, eine Schutzbrille kann zusätzlich                getragen werden, ersetzt aber nicht den Gesichtsschutz.

 

- Schutzhandschuhe (Arbeitshandschuhe)

 

- Schnittschutzhose

 

- Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage und Stahlkappe

 

- Jacke, am besten Waldarbeitsjacke mit Warnfarbanteilen, alternativ kann eine

  Warnweste getragen werden

 

- Verbandspäckchen klein und vielleicht ein paar Pflaster (immer an der Person     zu tragen)

 

Weitere Anforderungen an den Kursteilnehmer

 

- Mindestalter der Kursteilnehmer ist 18 Jahre

 

- Falls vorhanden, Motorsäge

   Mitgebrachte Motorsägen müssen alle Sicherheitseinrichtungen besitzen

   und diese müssen funktionsfähig sein.

 

- Die Motorsäge ist mit biologisch abbaubaren Kettenhaftöl und Alkylatbenzin zu

  betreiben.

 

- Der Kursteilnehmer darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen

  Drogen stehen.

 

- Eine körperliche und geistige Gesundheit sind Grundvoraussetzung zur

  Teilnahme an einem Motorsägenkurs (Regel Waldarbeiten GUV-R 114-018 )

 

- Die Bekleidung ist je nach Witterung zu wählen, wegen Regen oder Schnee

  wird der Kurs nicht abgebrochen.

 

Bei nichteinhaltung eines oder mehrerer vorgenannten punkten, ist der Instruktor berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, ohne Recht auf Erstattung der Kursgebühr.

 

Unsere Kurse werden nach UVV-Forsten (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) abgehalten damit ist jeder Motorsägenführer für sich und sein tun selbst und vollumfänglich verantwortlich.

 

Unsere Motrsägenkurse werden nach den Richtlinien des KWF (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik) abgehalten.

 

 

Anmeldeformular Motorsägenlehrgang
Anmeldung zum Motorsägenkurs.docx
Microsoft Word-Dokument [77.8 KB]