Termine
Motorsägengrundkurs
Arbeiten am liegenden Holz
Die Motorsägenkurse finden jeweils
Mi. von 18:00 - 21:30 Theorie
und Samstags von 10:00 - 13:30 Praxis
statt.
Termine :
31.01. und 03.02. 2024
07.02. und 10.02. 2024
21.02. und 24.02. 2024
28.02. und 02.03. 2024
Pro Kurs sind nur 8 Plätze, Anmeldungen werden nach Meldeingang berücksichtigt.
Verbindliche Anmeldung per Mail oder persönlich in unserem Laden, zu den Öffnungszeiten.
Der Instruktor
Der Instruktor für unsere Motorsägenkurse, bin ich als Geschäftsteilhaber selbst
(Gerd Hillabrand)
Meine Kenntnisse habe ich in jahrelanger Arbeit, in einer Motorsägenwerkstatt, einer großen Kommune, erworben und habe im Jahr 2004, den Instruktorenlehrgang für das arbeiten mit der Motorsäge, in der Versuchs- und Lehrbetrieb für Waldarbeit und Forsttechnik in Diemelstadt (Hessenforst), besucht und mit Erfolg die Prüfung abgelegt.
Ich war viele Jahre als Ausbilder bei Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren im Einsatz.
Anforderungen an Teilnehmer eines Motorsägenkurses
Bei den praktischen Teilen eines Motorsägenkurs, ist eine vollständige und funktionstüchtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen.
Diese kann beim Kursanbieter bezogen werden. ( Lieferzeiten beachten )
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) besteht aus:
- Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, eine Schutzbrille kann zusätzlich getragen werden, ersetzt aber nicht den Gesichtsschutz.
- Schutzhandschuhe (Arbeitshandschuhe)
- Schnittschutzhose
- Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage und Stahlkappe
- Jacke, am besten Waldarbeitsjacke mit Warnfarbanteilen, alternativ kann eine
Warnweste getragen werden
- Verbandspäckchen klein und vielleicht ein paar Pflaster (immer an der Person zu tragen)
Weitere Anforderungen an den Kursteilnehmer
- Mindestalter der Kursteilnehmer ist 18 Jahre
- Falls vorhanden, Motorsäge
Mitgebrachte Motorsägen müssen alle Sicherheitseinrichtungen besitzen
und diese müssen funktionsfähig sein.
- Die Motorsäge ist mit biologisch abbaubaren Kettenhaftöl und Alkylatbenzin zu
betreiben.
- Der Kursteilnehmer darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen
Drogen stehen.
- Eine körperliche und geistige Gesundheit sind Grundvoraussetzung zur
Teilnahme an einem Motorsägenkurs (Regel Waldarbeiten GUV-R 114-018 )
- Die Bekleidung ist je nach Witterung zu wählen, wegen Regen oder Schnee
wird der Kurs nicht abgebrochen.
Bei nichteinhaltung eines oder mehrerer vorgenannten punkten, ist der Instruktor berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, ohne Recht auf Erstattung der Kursgebühr.
Unsere Kurse werden nach UVV-Forsten (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) abgehalten damit ist jeder Motorsägenführer für sich und sein tun selbst und vollumfänglich verantwortlich.
Unsere Motrsägenkurse werden nach den Richtlinien des KWF (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik) abgehalten.
Anmeldung zum Motorsägenkurs.docx
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